Touristische Vermietungslizenz, alles, was Sie wissen möchten

1 February 2025

Touristische Vermietungslizenz, alles, was Sie wissen möchten

Tourist Rental License in Spain

✅ Ausgangssituation

Wenn Sie in Spanien eine Immobilie kaufen und diese als touristische Unterkunft (Vivienda Turística) vermieten möchten, müssen Sie zwei Regelungsebenen beachten:

• Regionale Ebene → Comunidad Valenciana (Alicante, Valencia, Castellón)
• Nationale Ebene → Spanien (steuerliche und registrierungsbezogene Pflichten)

🌟 1. Wenn die Immobilie bereits eine touristische Vermietungslizenz hat

🔗 Möglichkeit zur Übertragung der bestehenden VT-Lizenz (cambio de titular)
A. Regional: VT-Nummer prüfen, Kompatibilitätsbescheinigung einholen, Declaración Responsable einreichen
B. National: steuerliche Anmeldung (Modelo 179 oder 210), Eintrag ins Unternehmerregister (censo de empresarios)

❌ 2. Wenn die Immobilie noch keine touristische Vermietungslizenz hat

A. Regional: Antrag auf städtebauliche Kompatibilität und Registrierung bei Turisme GVA
B. National: steuerliche Anmeldung, ggf. Lizenz zur Aufnahme der Tätigkeit, Modelo 210, censo

📊 3. Weitere Pflichten als Vermieter

- Veröffentlichung der VT-Nummer
- Haftpflichtversicherung
- Buchführung von Einnahmen und Ausgaben
- Steuererklärungen
- Gewerbeanmeldung

🧭 4. Wann ist touristische Vermietung relevant?

Touristische Vermietung ist erforderlich bei:
- Vermietung < 2 Monate
- Nutzung von Plattformen wie Airbnb
- Vermietung mehrerer Einheiten im selben Gebäude

🆕 5. Nationale Pflicht: Número de Registro de Alquiler (NRA)

Seit Ende 2023 / Anfang 2024 gilt eine neue nationale Pflicht: Registrierung jeder touristischen Unterkunft im zentralen Register des Ministeriums für Industrie und Tourismus. Daraus ergibt sich eine eindeutige NRA-Nummer.

Pflichten:
- Registrierung über https://sede.mincotur.gob.es
- VT-Nummer erforderlich
- NRA-Nummer muss in allen Anzeigen erscheinen
- Bußgelder bei Verstößen möglich

Gilt für ganz Spanien, unabhängig von der Region.

🔹 Praktische Hinweise

- Alle Dokumente digital aufbewahren (PDF)
- Steuerberater oder Anwalt konsultieren
- Aktuelle Infos über www.turisme.gva.es einholen

📎 Anlage: Bedingungen für die Immobilie und die Eigentümergemeinschaft (VVE)

1. Technische und bauliche Anforderungen

  • Die Immobilie muss gemäß spanischen Standards rechtlich registriert und bewohnbar sein.

  • Ein Informe de Compatibilidad Urbanística (städtischer Verträglichkeitsbericht) ist von der Gemeinde erforderlich.

  • Die Immobilie muss über eine gültige Bewohnbarkeitsgenehmigung (licencia de ocupación) verfügen.

  • Eine vollständige Möblierung und Ausstattung ist für die sofortige Bewohnbarkeit vorgeschrieben.

  • Sicherheitsanforderungen (z. B. Rauchmelder, Kontaktdaten usw.) müssen erfüllt sein.

2. Miteigentum und Zustimmung der VVE

Wenn die Immobilie Teil eines Gebäudes mit einer Eigentümergemeinschaft (VVE) ist, ist es wichtig zu prüfen, ob die Satzung die touristische Vermietung erlaubt:

  • Die Gemeinschaft kann die touristische Vermietung mit einer Mehrheit von 3/5 der Eigentümer einschränken.

  • Gemeinden können verlangen, dass eine schriftliche Bestätigung der VVE vorgelegt wird.

  • Es ist empfehlenswert, eine Zustimmungserklärung des Verwalters oder Syndikus einzuholen.

3. Lokale und rechtliche Aspekte

  • Gemeinden können zusätzliche Vorschriften je nach Zone erlassen oder eine Obergrenze für VT-Registrierungen festlegen.

  • Manche Gebiete haben ein Moratorium oder eine Warteliste für neue Lizenzen.

  • Eine Haftpflichtversicherung ist vor der Registrierung verpflichtend.

  • Es muss eine lokale Kontaktperson benannt werden, die bei Problemen oder Kontrollen erreichbar ist.

Konsultieren Sie stets das städtische Urbanismo-Amt und einen anerkannten Gestor, bevor Sie einen Antrag einreichen.

📎 Anhang II: Wann gilt Vermietung als touristisch?

Laut Decreto 10/2021 der Generalitat Valenciana gilt eine Immobilie als 'Vivienda Turística', wenn sie zeitlich begrenzt und gegen Entgelt an Dritte vermietet und öffentlich beworben wird.
 

Eine VT-Lizenz ist erforderlich, wenn:

- Die Vermietung kürzer als 2 Monate dauert
- Die Immobilie auf Plattformen (Airbnb, Booking usw.) beworben wird
- Die Vermietung wiederholt oder kommerziell erfolgt
- Zusatzleistungen angeboten werden (z. B. Reinigung, Wäsche, Schlüsselübergabe)

Keine VT-Lizenz erforderlich, wenn:

- Langfristige Vermietung an eine Person (>2 Monate)
- Gelegentliche Vermietung an Freunde oder Familie ohne Werbung
- Nicht-kommerzielle oder gemeinschaftliche Nutzung (selten)


⚠ Hinweis: Die sogenannte '10/11-Tage-Regel' ist in der Comunidad Valenciana NICHT offiziell. Ausschlaggebend sind Zweck, Wiederholung und Bewerbung.

📎 Anhang III: Erste oder zweite Bewohnbarkeitsgenehmigung

Die 'Licencia de Ocupación' ist ein offizielles Dokument der Gemeinde, das die Bewohnbarkeit einer Immobilie bestätigt. Sie ist Voraussetzung für die Beantragung einer touristischen Lizenz (VT).
 

Arten der Genehmigung:

- Erste Bewohnbarkeitsgenehmigung: für Neubauten
- Zweite Bewohnbarkeitsgenehmigung: für Bestandsimmobilien oder nach Renovierung

Voraussetzungen und Verfahren:

- Anschluss an Wasser, Strom und Abwasser
- Übereinstimmung mit dem Kataster und Bebauungsplan
- Antrag bei der örtlichen Urbanismo-Stelle
- Technische Nachweise oder Gutachten können erforderlich sein
- Bearbeitungsdauer variiert je nach Gemeinde


💡 Tipp: Prüfen Sie vor dem Kauf, ob die Lizenz vorliegt. Falls nicht, rechtzeitig beantragen oder erneuern.